Hotelstornierung bei einem Streik
Wer ein Hotelzimmer gebucht hat, aber wegen eines Streiks nicht anreisen kann und absagen muss, hat mit Stornokosten zu rechnen.
»Ein Reisender ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Übernachtung im Hotel zu zahlen«, sagt Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). »Er kann aber vom Hotelier verlangen, dass dieser ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer Weitervermietung abzieht.« Für die Stornokosten muss ein Reisender auch dann a...
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