Wenn das Kündigungsschreiben nunmehr verspätet eintrifft ...
Streik bei der Post
Grundsätzlich gilt: Das Risiko, dass ein Brief oder Paket rechtzeitig ankommt, trägt der Versender. Trifft also das Kündigungsschreiben streikbedingt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit. Für den finanziellen Mehraufwand kann der Kunde gegenüber der Deutschen Post keine Schadenersatzansprüche stellen. Das Unternehmen hat Streiks als Haftungsgrund in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Betroffene, die wegen des Poststreiks Gefahr laufen, den Kündigungstermin zu verpassen, sollten auf andere Versender ausweichen. Sofern die Kündigung keiner Originalunterschrift bedarf (kein »Schriftformerfordernis«), sollte sie per Fax mit Übermittlungsprotokoll versandt werden. Solch ein Fax hat vor Gericht als Zugangsbeweis bestand. Eine Zustellung per E-Mail empfiehlt sich nicht, weil nicht jedes Gericht E-Mails, auch bei Lese- und Zugangsbestätigung, als Beweis anerkennt. Die Bestätigung beweise nur die Übermittlung des Datensatzes als solche, nicht auch, ob der genaue Inhalt wahrnehmbar zugestellt wurde.
Folgen bei Warenbestellung
Wer online etwas bestellt, hat in der Regel 14 Tage Zeit, bevor er den Widerruf erklären und die Ware zurückschicken muss. Bei dieser Frist reicht es, wenn die Waren innerhalb dieser Frist abgesandt wurde. Kommt das Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Verkäufer an, hat der Kunde die Frist trotzdem eingehalten. Der Verbraucher sollte den Nachweis für die Rücksendung aufheben. vzsa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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