Arm und Reich
Die Regeln für den Länderfinanzausgleich laufen Ende 2019 aus. Der Vorschlag, den Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer zu integrieren, scheiterte am Veto Bayerns. Dies hätte den Ländern zehn Milliarden Euro mehr pro Jahr eingebracht. Aktuell bietet der Bund den Ländern 4,8 Milliarden Euro mehr für den Finanzausgleich und einen um bis zu 3,1 Milliarden Euro höheren Anteil an der Umsatzsteuer an. Gleichzeitig soll der erste Umverteilungsteil des Länderfinanzausgleichs abgeschafft werden: der Umsatzsteuervorwegausgleich, der finanzschwachen Ländern einen höheren Anteil an den Ländereinnahmen aus dieser Steuer ermöglicht.
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