Kleine Gewerkschaft für tarifunfähig erklärt

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg. Das Hamburger Arbeitsgericht hat die christliche Gewerkschaft DHV für tarifunfähig erklärt. Die dafür erforderliche »Durchsetzungskraft« sei angesichts eines sehr geringen Organisationsgrads von weniger als 0,1 Prozent unter den Beschäftigten in ihrem fachlichen Geltungsbereich nicht festgestellt worden, teilte das Gericht am Freitag zur Begründung mit. Die DHV sei nicht berechtigt, Tarifverträge abschließen. Die Richter korrigierten damit eine Entscheidung von 1956, die der Gewerkschaft dieses Recht zugesprochen hatte. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal