Gesetzesgrundlage für Menschenrechtsinstitut

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Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhält eine gesetzliche Grundlage. Gut 14 Jahre nach Gründung verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig ein Gesetz, das Aufgaben und Struktur des Instituts regelt. Die Formalie war notwendig, um der Einrichtung weiter Mitwirkungsrechte im UN-Menschenrechtsrat zu sichern. Das Gremium verlangt eine Gesetzesgrundlage für die nationalen Menschenrechtsorganisationen.epd/nd

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