Landgericht sieht Hinweise für irreführende Infinus-Prospekte
Leipzig. Im Zusammenhang mit dem Infinus-Finanzskandal sieht das Landgericht Leipzig Hinweise dafür, dass Anleger in Prospekten der Finanzgruppe getäuscht worden sind. In den Prospekten seien die Geschäfte der Infinus-Konzernmutter Future Business KGaA (FuBus) verzerrt dargestellt worden, sagte Landgerichtspräsident Karl Schreiner am Montag. Schreiner sitzt der 9. Zivilkammer vor, die derzeit über eine Schadenersatz-Klage gegen fünf ehemalige Manager des Konzerns verhandelt. Geklagt hat ein sächsischer Ingenieur, der 75 000 Euro in sogenannte Orderschuldverschreibungen gesteckt hatte. Anzeichen für eine Prospekthaftung sehe das Gericht bei den fünf Managern nicht, sagte Richter Schreiner. Allerdings stehe die Frage im Raum, ob die Infinus-Leute die Anleger sittenwidrig geschädigt hätten. In den Prospekten sei die Geschäftstätigkeit falsch dargestellt worden. Die Zivilkammer überlegt nun, ein Sachverständigen-Gutachten über die Infinus- und FuBus-Geschäfte in Auftrag zu geben. Zudem muss die Kammer noch darüber entscheiden, ob der Infinus-Gründer als Zeuge in dem Prozess gehört werden kann. Der in U-Haft sitzende Mann hat ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht. Der Zivilprozess (Az: 09 O 1528/14) wurde auf den 18. September vertagt. dpa/nd
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