AfD-Schiedsgericht zweifelt Satzung an

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Berlin. Die AfD hat bei der Verabschiedung ihrer Satzung Fehler gemacht, ihr für Anfang Juli geplanter Bundesparteitag in Essen wird dadurch aber nicht infrage gestellt. Das geht aus einem Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts am Montag hervor. Darin heißt es, bei der Abstimmung über die Satzung seien die Regeln für eine »demokratische Willensbildung« verletzt worden, weil die Teilnehmer des Bremer Parteitages am 30. Januar 2015 auf zwei Gebäude aufgeteilt wurden. Sollten sich zwei Drittel der Parteimitglieder allerdings in Essen für die Bremer Satzung aussprechen, so könne diese nachträglich doch noch abgesegnet werden. dpa/nd

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