Mehr als ein Streit um Tee mit Himbeer-Vanille-Geschmack
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Die Verpackung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht über die Zutaten in die Irre führen. Der Hersteller dürfe nicht den Eindruck erwecken, dass eine Zutat vorhanden sei, die tatsächlich fehle.
So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Juni 2015 (Az. C 195/14) im Verfahren um einen Kinderfrüchtetee des Herstellers Teekanne. Nach Ansicht des EuGH reicht es nicht, dass in der Zutatenliste alle Bestandteile richtig genannt werden. Was drauf steht, muss auch drin sein.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte den Hersteller, weil die Packung des Früchtetees »Felix Himbeer-Vanille Abenteuer« Bilder von Himbeeren und Vanille zeige, obwohl der Tee keine der beiden Früchte und auch keine natürlichen Aromen davon enthalte. Auf der Packung wird mit der Kinderbuchfigur Hase Feli...
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