Gesetzentwurf sieht neue Regeln für Firmenerben vor

Fragen & Antworten zur Reform der Erbschaftsteuer

Das Steuerrecht für Firmenerben muss in wichtigen Punkten geändert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 entschieden und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende Juni 2016 gesetzt. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.

Welche Vorgaben gibt es für die Reform?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gleich mehrere Regelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt. So ist es demnach unzulässig, dass auch große Firmen ohne nähere Prüfung von der Erbschaftsteuer verschont bleiben können. Kritisiert wurde auch die Grenze von 20 Mitarbeitern, bis zu der Unternehmen für eine Steuerverschonung nur wenige Bedingungen erfüllen müssen. Da weit mehr als 90 Prozent aller Firmen hierzulande weniger als 20 Mitarbeiter haben, würde hier eine Ausnahme zur Regel, befand das Bundesverfassungsgericht.

Was will die Bundesregierung?

Sie will sicherstellen, dass betriebliches Vermögen weitgehend unangetastet bleibt. Über Steuervergünstigungen soll der Fortbestand von Firmen und den dazugehörigen Arbeitsplätzen auch über den Tod des Besitzers hinaus geschützt werden.

Wie sollen kleine und mittlere Unternehmen künftig vor zu groß...


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