Vermieter kann haften
BGH zu Legionelleninfektion
Erkrankt ein Mieter infolge einer Infektion mit Legionellen, kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht, wenn dieser Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten verletzt hat.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Mai 2015 (Az. VIII ZR 161/14) urteilte, kann ein Vermieter für Legionelleninfektion haften.
Der Hintergrund: Die Tochter eines Mieters verlangt von der Vermieterin Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23 500 Euro. Der Mieter war im November 2008 an einer von Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung erkrankt. Im Dezember 2008 stellte das Bezirksamt in der Wohnung sowie im Keller des Hauses eine starke Kontamination mit Legionellen fest.
Der Mieter klagte daraufhin auf Schadensersatz und S...
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