Die Weitergabe medizinischer Details ist nicht erlaubt

Einstellungsuntersuchung

Viele Unternehmen schicken neue Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zum Arzt. Wo liegen die Grenzen für eine solche Einstellungsuntersuchung?

Der Mediziner soll in erste Linie die Arbeitsfähigkeit des Einzustellenden beurteilen. Dabei ist der Arzt entgegen vieler Befürchtungen weitgehend an seine berufliche Schweigepflicht gebunden, informiert die Deutsche Anwaltauskunft (DAV).

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