Sind Altersvorgaben für die Beamteneinstellung rechtens?

Bundesverfassungsgericht

  • Lesedauer: 2 Min.
Gute Pension und Arbeitsplatzgarantie: Ein Leben als Beamter scheint manchem verlockend. Zwei Lehrer scheiterten bei der Einstellung aber an ihrem Alter und klagten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab ihnen Recht.

Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten sind zwar grundsätzlich möglich, dennoch muss Nordrhein-Westfalen seine entsprechenden Regelungen dazu jetzt nachbessern. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 2015 (Az. 2 BvR 1322/12) entschieden und entsprechende Normen des Landes aus formalen Gründen gekippt.

Demnach lasse die Konstruktion der NRW-Regelungen nicht erkennen, dass sich das Landesparlament Gedanken über die Altersgrenze und deren Bedeutung für Grundrechte der betroffenen Bewerber gemacht habe, hieß es in dem Beschluss.

Grundsätzlich stellten die Richter aber klar, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten festlegen darf. Das war unter Juristen umstritten, nachdem das europäische Recht Altersdiskriminierung verbietet.

Konkret können nun ein Lehrer und eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen einen Sieg für sich verbuchen. Sie waren jahrelang in öffentlichen Schulen angestellt und wollten in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Beide scheiterten an der Altershöchstgrenze des Landes, die in der Regel auf 40 Jahre festgesetzt war. Über die Einstellung der beiden Lehrerinnen muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht erneut entscheiden.

Höchstgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis stellen den Verfassungsrichtern zufolge einen »schwerwiegenden Eingriff« in das Grundrecht auf Berufsfreiheit dar. »Sie schließen ältere Bewerber regelmäßig ohne Rücksicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vom Beamtenverhältnis aus«, heißt es in dem Urteil.

Dennoch können Bund und Länder solche Grenzen vorgeben, etwa um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dauer der aktiven Dienstzeit und den Pensionsansprüchen eines Beamten zu schaffen - und um damit letztendlich die öffentlichen Haushalte zu schonen.

»Das Urteil bedeutet keinen generellen Anspruch auf Verbeamtung«, sagte eine Sprecherin des Deutschen Beamtenbundes. Es mache vielmehr deutlich, dass eine Verbeamtung nicht aufgrund einer sachlich unbegründeten Höchstaltersgrenze abgelehnt werden dürfe.

Bis zu welchem Höchstalter Bewerber in das Beamtenverhältnis übernommen werden dürfen, ist in Bund und Ländern allerdings unterschiedlich geregelt. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal