nd-aktuell.de / 26.06.2015 / Unten links / Seite 1

Unten links

Der Berliner Senat will Kindern das Betteln verbieten. Um legal zu betteln, wird der Bettelnde demnach in Zukunft einen Bettelberechtigungsschein bei sich zu führen haben, um im Falle einer amtlichen Bettelkontrolle seine bettelberechtigende Volljährigkeit nachzuweisen. Zuwiderhandlung, heißt es, würden mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro geahndet. 500 Euro! Dafür wird eine Weile zu betteln sein. Aber ach, den Verwarnten ist das Betteln ja untersagt. Ein Teufelskreislauf. Was bleibt ihnen da anderes übrig, als auf Taschendiebstähle oder Wohnungseinbrüche auszuweichen, um das Bußgeld zu begleichen? Sollte der Senat an seinem Vorhaben festhalten und es nicht - wie das Bundesarbeitsministerium im Falle des Paternosterführerscheins - wieder zurücknehmen, müsste im Umkehrschluss wenigstens das Klauen legalisiert werden. Andernfalls werden die kleinen Ex-Bettler zwangsläufig zu Kriminellen. Man kennt das ja von zu Hause. mha