nd-aktuell.de / 02.07.2015 / Politik / Seite 13

Ein Minister, ein Trecker und ein skurriler Prozess

Till Backhaus erzielt vor dem Landgericht Rostock einen Doppelerfolg im Rosenkrieg mit seiner Ex-Freundin

Der Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Backhaus und seiner Ex-Freundin machte bundesweit Schlagzeilen. Nun hat das Gericht zugunsten des Ministers entschieden.

Rostock. Erfolg für Till Backhaus im Rosenkrieg. Das Landgericht Rostock hat im sogenannten Traktorstreit zwischen Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und seiner ehemaligen Lebensgefährtin dem Minister recht gegeben. Er muss weder den Traktor noch einen teuren Audi Q7 aus der gemeinsamen Zeit an die Ex-Freundin übergeben. Im Fall des Traktors stellte das Gericht fest, dass sie nicht die Eigentümerin ist. Und den Audi könne sie nur gegen Zahlung des vollen Kaufpreises und der Kreditgebühren von insgesamt rund 54 000 Euro an Backhaus erhalten.

»Wir sind mit dem Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht außerordentlich zufrieden«, erklärte der Anwalt des Ministers, Florian Asche, nach dem Urteil in dem bundesweit bestaunten Verfahren. Von 2008 bis 2010 waren der Minister und die Frau liiert. In dieser Zeit waren beide Fahrzeuge angeschafft worden. Die Richterin in dem Zivilverfahren stellte nun fest, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gibt, dass die Frau Eigentümerin des Traktors geworden war. Sie bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen, eines Schäfers. Der Mann habe sich in Widersprüche verstrickt.

Bei der Urteilsverkündung machte die Richterin allerdings eine bemerkenswerte Äußerung. Sie habe in dem Verfahren nicht festgestellt, dass der Schäfer an Backhaus verkauft habe oder der Minister Eigentümer des Traktors sei. Das sei aber auch nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

Zu Prozessbeginn im November 2014 hatte Minister Backhaus ausgesagt, dass er dem Schäfer im Juli 2008 den Traktor für 10 000 Euro abgekauft habe, um in einer Notlage zu helfen. Dem hatte der Schäfer widersprochen. Backhaus hatte weiter angegeben, dass er sich nach dem Ende der Beziehung von dem Verkäufer eine Zweitschrift des Kaufvertrags unterschreiben ließ, da das Original nicht mehr auffindbar gewesen sei. Die Ex-Freundin dagegen schilderte, dass sie 2009 den Traktor für 25 000 Euro von dem Schäfer gekauft habe. Sie habe nicht gewusst, dass der Traktor schon verkauft gewesen sein soll. Dem glaubte die Richterin nicht.

Zum teuren Audi Q7 aus der gemeinsamen Zeit befand die Richterin: Zwar hat die Ex-Freundin das Auto bestellt und gekauft, Minister Backhaus hatte jedoch für das Geschäft gebürgt und die Raten für den Wagen bezahlt. Er muss den Wagen nur gegen Zahlung des vollen Kaufpreises und der Kreditgebühren herausgeben. Die Richterin verwarf die Argumentation der Frau, wonach es sich bei den Raten auch um eine Nutzungsgebühr gehandelt habe.

In dem Streit hatte der Minister bereits im Januar einen juristischen Teilerfolg erzielt. Die Ex-Lebensgefährtin muss ihm rund 153 000 Euro zurückzahlen. Das Geld habe Backhaus in den Betrieb seiner Freundin gesteckt, hieß es. Nach der Trennung stehe ihm dieses Geld zu, entschied das Gericht. Gegen diese Entscheidung wurde nach früheren Angaben des Anwalts der Frau Berufung eingelegt. Backhaus ist dienstältester Minister in Deutschland, seit 1998 leitet er das Agrarressort in Mecklenburg-Vorpommern. dpa/nd