Welche Tätigkeiten sind erlaubt - und was ist sonst noch wichtig?

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Sommerferien stehen kurz bevor, viele Schüler wollen sich ein paar Euro hinzuverdienen. Doch bei Ferienjobs gibt es einiges zu beachten.

Ab welchem Alter dürfen Schüler arbeiten?

Grundsätzlich ist Kinderarbeit in Deutschland bis einschließlich des 14. Lebensjahres verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt: Wenn Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre pro Tag bis zu zwei Stunden arbeiten - in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden. Erlaubt sind nur leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem sind diese Arbeiten zwischen acht und 18 Uhr zu erledigen.

Welche Tätigkeiten dürfen Schüler verrichten?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 ist, gilt als Jugendlicher und muss mit weniger Einschränkungen rechen. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist jedoch auch für Jugendliche tabu - gleiches gilt für Akkordarbeit.

Wie lange dürfen Schüler arbeiten?

Hier gibt es Unterschiede, insgesamt aber gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. In den meisten Fällen muss die Arbeitszeit zwischen sechs und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Jugendliche ab 16 Jahren, die im Gastgewerbe bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Abgesehen von Veranstaltungen dürfen Schüler nicht am Wochenende arbeiten.

Wie lang müssen die Pausen sein?

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz haben Schüler, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeiten, Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Bekommen Schüler Mindestlohn?

Nicht, wenn sie unter 18 Jahre alt sind. Für erwachsene Ferienjobber gilt das Mindestlohngesetz aber. Sie haben Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde.

Sind die Jobs steuerpflichtig?

Wenn Schüler über 900 Euro brutto im Monat verdient haben, ja. Dies gilt auch für den Fall, dass

sie insgesamt nur einen Monat in den Ferien gearbeitet haben. Normalerweise können sich die Schüler ihre Steuern aber wieder vom Finanzamt zurückholen, da sie aufs Jahr gerechnet die Summe für das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten. Aus diesem Grund brauchen Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerkarte.

Ist ein Arbeitsvertrag nötig?

»Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand den Ferienjob beginnen«, rät DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller. Darin sollten die jeweiligen Aufgaben, die Arbeitszeiten und die Entlohnung klar definiert werden. Hielten sich Arbeitgeber nicht an die Verträge, sollten sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder Ämter für Arbeitsschutz wenden. AFP/nd

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