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Wieviel Parzellen und Gemeinschaftseinrichtungen sind notwendig?
Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Frage geäußert, wieviel Gärten für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) erforderlich sind. Es bestimmte außerdem, dass ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen erschließt, keine gemeinschaftliche Einrichtung ist, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.
Die Kläger hatten 1982 und 1985 mit dem Rat der Gemeinde Verträge über die gärtnerische Nutzung von drei Parzellen abgeschlossen. Diese und vier weitere befinden sich im Eigentum des Beklagten und liegen an einem Stichweg, der von einem Feldweg abgeht und der in einer Verbreiterung mit einem Pkw-Stellplatz für zwei Fahrzeuge endet. Die Kläger zahlten ab 1995 Pachtzins auf der Grundlage der Nutzung...
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