»Polizei gewinnt bei Twitter«, jubelte der Hessische Rundfunk in seiner Onlineausgabe[1] nach dem Blockupy-Aktionstagen am 18. März, und hatte Recht: Rund 7000 Follower konnte der Twitteraccount der Polizei Frankfurt[2] während der Proteste dazu gewinnen. Die Tweets waren locker, witzig und: verfassungswidrig, wie jetzt die ZEIT berichtete[3].
»Die Polizei macht etwas, für das sie keine Ermächtigungsgrundlage hat«, zitiert sie Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt. »Das ist rechtswidrig.« Der Rechtswissenschaftler habe sich intensiv mit dem Twitter-Account der Frankfurter Polizei beschäftigt und nun verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976923.polizei-versucht-s-auf-twitter-verfassungswidrig.html