nd-aktuell.de / 06.07.2015 / Politik

Polizei versucht's auf Twitter: Verfassungswidrig?

Rechtswissenschaftler bewerten Tweets der Polizei als Verfassungsbrüche

Elsa Koester
Während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB-Türme in Frankfurt twitterte die Polizei fleißig: Fotos, Kommentare, Aufforderungen. Nicht alle Tweets waren legal, sagt jetzt ein Rechtswissenschaftler.

»Polizei gewinnt bei Twitter«, jubelte der Hessische Rundfunk in seiner Onlineausgabe[1] nach dem Blockupy-Aktionstagen am 18. März, und hatte Recht: Rund 7000 Follower konnte der Twitteraccount der Polizei Frankfurt[2] während der Proteste dazu gewinnen. Die Tweets waren locker, witzig und: verfassungswidrig, wie jetzt die ZEIT berichtete[3].

»Die Polizei macht etwas, für das sie keine Ermächtigungsgrundlage hat«, zitiert sie Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt. »Das ist rechtswidrig.« Der Rechtswissenschaftler habe sich intensiv mit dem Twitter-Account der Frankfurter Polizei beschäftigt und nun verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Links:

  1. http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=91009&key=standard_document_54846015
  2. https://twitter.com/Polizei_Ffm
  3. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/polizei-twitter-verstoss-gegen-recht