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Privatschul-Finanzierung muss verändert werden

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Stuttgart. Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft muss in Baden-Württemberg neu geordnet werden. In einem am Montag in Stuttgart verkündeten Urteil nannte der Staatsgerichtshof die derzeitige Regelung unvereinbar mit der Landesverfassung. Laut Artikel 14 der Verfassung müssen an Privatschulen wie an öffentlichen Schulen Unterricht und Lernmittel unentgeltlich gewährt werden, tatsächlich finanzieren die meisten Privatschulen dieses Angebot aber durch Schulgeld mit, das die Eltern bezahlen. Dagegen hatte eine Waldorfschule in Nürtingen bei Esslingen geklagt. Rückwirkend wird allerdings keine Privatschule zusätzliches Geld bekommen. Nach Ansicht des Gerichts hätte das sonst unabsehbare finanzielle Folgen. Der Gesetzgeber bekommt eine Frist bis zum 1. August 2017 eingeräumt. epd/nd

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