Tipps für den Krankenschutz
Reiseversicherungen Teil 2 und Schluss
Viele Bundesbürger starten unvorbereitet in den Sommer 2015. Und sind meist unterversichert. Das kann ein teures »Vergnügen« werden. Im ersten Teil (nd-ratgeber Nr. 1209 vom 1. Juli 2015) ging es um Reiserücktritt-, Reisegepäck- und Soforthilfeversicherungen. Heute erläutert unser Autor, was bei der Versicherung des Mietautos und der Reisekrankenversicherung für Senioren zu beachten ist.
Scherzhaft sprechen Experten von der »Mallorca-Police«. Gemeint ist eine Zusatzversicherung auf Mietwagen. Für einen solchen Vertrag müssen Sie Ihren Urlaub aber nicht auf der spanischen Ferieninsel verbringen. Das Produkt heißt offiziell »Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge«.
Die Mallorca-Police
Da bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im europäischen Ausland normalerweise nur eine Mindestversicherungssumme gilt, kann durch eine Mallorca-Police der fehlende Schadensbetrag beglichen werden. Die zusätzliche Autohaftpflichtversicherung auf Mietwagen bietet zumeist eine Pauschaldeckung von 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Die Kosten dafür betragen etwa 20 Euro für einen Urlaubsmonat. Außerhalb Europas erfüllt denselben Zweck eine »Traveller-Police«.
Bei Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu Hause können Sie vor Urlaubsbeginn nachfragen, ob eine Mallorca-Police im Versicher...
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