Fortbildung für Beiräte
Wohnungseigentümergemeinschaften
Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans, Vorverhandlungen für einen neuen Verwaltervertrag - Verwaltungs- beiräte von WEG übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben. Eine besondere Vorbildung oder Qualifikation ist keine Bedingung für dieses Ehrenamt. Umso wichtiger ist deren Fortbildung.
Aus eigener Tasche können oder wollen Beiräte diese nötigen Fortbildungen nicht übernehmen. »Sie können aber nach § 670 ff. BGB die Erstattung der Kosten und Auslagen in ihrem Amt verlangen«, erklärt Birgit Rücker, Referentin für Verwaltungsbeiräte beim Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE). »Zu den möglichen Aufwandsentschädigungen zählen neben Porto-, Telefon- und Fahrtkosten auch Fachliteratur und die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.«
Die WEG sollte die Kosten für mindestens eine Fortbildung im Jahr übernehmen, empfiehlt Birgit Rücker. Könne der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung richtig beurteilen und teuer werdende Fehler oder Kosteneinsparpotenziale erkennen, zahle sich das für alle Eigentümer aus. Kosten sinken, der Wert der Immobilie bleibe erhalten. Gute Erfahrungen haben WEG mit Aufwendungspauschalen für den Verwaltungsbeirat gemacht. Dabei ist immer auch ein Etat für die Fortbildung einzukalkulieren.WiE/nd
Infos bietet der Ratgeber »Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat«, zu bestellen über die Website des Vereins www.wohnen-im-eigentum.de oder über die Geschäftsstelle: Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, Tel.( 0228) 30 11 2677.
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