Hartz-IV-Empfänger klagte erfolgreich
Ein Hartz-IV-Empfänger darf ohne entsprechende Qualifikation nicht zur Betreuung von Senioren gezwungen werden.
Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz auf Beschluss vom 28. April 2015 (Az. L 3 AS 99/15 B ER). Damit hatte ein Mann mit seinem Widerspruch gegen eine Entscheidung eines Jobcenters im Kreis Mayen-Koblenz Erfolg.
Der Mann war bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig, anschließend arbeitete er selbstständig als...
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