Karlsruhe sieht Terrorabwehr kritisch
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht sieht das seit 2009 geltende BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilbereichen kritisch. Das wurde in der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe deutlich. »Wie viel Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?«, fragte Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Gerichts. Die Richter müssen klären, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Die umstrittenen Regelungen räumen dem Bundeskriminalamt seit 2009 weitreichende neue Befugnisse zur Terrorabwehr ein. Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf. dpa/nd
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