Daimler unterliegt erneut gegen SWR

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Stuttgart. Der Autokonzern Daimler ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, wegen heimlicher Filmaufnahmen einen Unterlassungsanspruch gegen den Südwestrundfunk durchzusetzen. Die Ausstrahlung in der Reportage »Hungerlohn am Fließband: Wie Tarife ausgehebelt werden« im Mai 2013 sei nicht rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Eine Revision wurde nicht zugelassen, möglich ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. (AZ: 4 U 182/14). Ein SWR-Reporter hatte zwei Wochen für eine Logistikfirma im Untertürkheimer Mercedes-Werk gearbeitet und unerkannt mit versteckter Kamera gedreht. Die Daimler AG warf dem SWR vor, mit heimlichen Aufnahmen in einer Halle das Hausrecht verletzt zu haben, und wollte eine neuerliche Ausstrahlung des Beitrags verbieten lassen. epd/nd

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