nd-aktuell.de / 10.07.2015 / Brandenburg / Seite 12

Urteil zum Schutthaufen im Tierpark

Der Schutthaufen auf dem Gelände des Tierparks in Friedrichsfelde muss vom Lieferant auf eigene Kosten wieder abtransportiert werden. So urteilte das Landgericht am Mittwoch. Nach Informationen des rbb muss die Baufirma außerdem mehr als 36 000 Euro Schadenersatz an den Tierpark zahlen und 4500 Euro für die Erstellung eines Gutachtens übernehmen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. nd