Atomtransportverbot vor dem Verfassungsgericht

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Bremen. Das Bremer Verwaltungsgericht hat das Verfahren über das Verbot für Atomtransporte über die Häfen Bundesland ausgesetzt. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das Bremer Betriebshafengesetz mit dem Grundgesetz und dem Prinzip der Bundestreue vereinbar ist. Die Bremer Regelung greife in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich am Donnerstag. Geklagt hatten drei Kernenergieunternehmen. Ihrer Ansicht nach verstößt die Bremer Regelung zudem gegen EU-Recht. Bremen hatte 2012 als erstes Bundesland seine Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. dpa/nd

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