nd-aktuell.de / 10.07.2015 / Politik / Seite 6

Verfassungsklage wegen Inklusionskosten

Düsseldorf. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen will wegen der Kosten für die schulische Inklusion von behinderten Kindern Verfassungsklage einreichen. »Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen über die Auslegung der im vergangenen Jahr getroffenen Vereinbarung«, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Eckhard Ruthemeyer, am Donnerstag in Düsseldorf. Diese Fragen will der Spitzenverband durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären lassen. Zuvor hatte der NRW-Städtetag seinen Mitgliedern von einer Klage abgeraten. epd/nd