nd-aktuell.de / 11.07.2015 / Politik / Seite 5

Mietpreisbremse bleibt vorerst ungeprüft

Karlsruhe. Vermieter müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres mit der Mietpreisbremse leben. Um die Rechtmäßigkeit des am 1. Juni in Kraft getretenen Gesetzes zur Deckelung von Mieterhöhungen überprüfen zu lassen, müssen Vermieter erst vor den Zivilgerichten klagen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter lehnten damit die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde eines Berliner Vermieters ab. (AZ 1 BvR 1360/15) epd/nd