Kündigung Älterer auch in Kleinbetrieben unwirksam

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Erfurt. Auch wenn kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann eine Entlassung unwirksam sein, wenn der Beschäftigte dabei wegen seines Alters diskriminiert wird. Das hat am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden. Dabei ging es um eine 1950 geborene Arzthelferin, die in einer Leipziger Gemeinschaftspraxis angestellt war. Ende 2013 wurde sie mit dem Hinweis gekündigt, dass sie »inzwischen pensionsberechtigt« sei. Die jüngeren Mitarbeiter der Praxis behielten dagegen ihre Anstellung. dpa/nd

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