Keine Auskunft über NSA-Liste für Journalisten

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Leipzig. Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die Spionageliste des US-Geheimdienstes NSA erteilt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit wurde der Antrag einer Tageszeitung abgewiesen, den BND durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, entsprechende Auskünfte zu erteilen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dem stünden berechtigte schutzwürdige Interessen des BND an der Vertraulichkeit der Liste mit Suchbegriffen entgegen. dpa/nd

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