Strafzettel per Mausklick

Sarah Liebigt findet Falschparker vermelden völlig in Ordnung

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 2 Min.

»Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.« - Wer sich in Deutschland beschwert und zum Beispiel auf die StVO verweist, der hat auch automatisch das Kissen an die Unterarme getackert, mit dem er das Fensterbrett polstert, um von da aus Nachbarn, Hundehalter und vor allem Schulkinder/Moppedfahrer zu beobachten. Die falsch parken, Hundehaufen liegen lassen und immer extra! vor dem Fensterbrettmenschen am Gasgriff drehen.

Auf meinem Heimweg von der Redaktion gibt es eine kleine Kreuzung, an der immer die selben Pkw bis vorne ran an die Haltelinie der Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur parken. Jeden Tag. Auf dem Weg zur U-Bahn muss ich zu Fuß über eine Kreuzung, an der rechtsabbiegende Autos zur selben Zeit Grün haben wie ich. Diese Kreuzung ist meine ganz eigene Grenzerfahrung, das wöchentliche Nahtoderlebnis. Wer da abbiegt, sieht mich, guckt zur Ampel, sieht das Grün und das orange leuchtende Signal »Achtung Fußgänger«, reißt erschrocken die Augen auf - und drückt aufs Gaspedal.

Das ist keine Übertreibung, das ist auch kein Schimpfen über generell böse Autofahrer. Dämliche Verkehrsteilnehmer gibt es sowohl auf zwei Beinen wie auch auf zwei und mehr Rädern. Genauso gibt es Menschen, die Stadtgrün für Elektroschrottcontainer halten. Oder Buddelkästen für Hundeklos. Oder ...

»Denunzianten!« rufen so einige aus, spöttisch bis erbost, denen man vom Online-Ordnungsamt erzählt, das offiziell am 1. August seine virtuellen Schalter öffnet. Lächerlich. Ob der Onlineservice das Verhalten falschparkbereiter Großstädter zur Feierabendzeit verbessert? Was weiß denn ich. Schön wär’s.

Die Vorstellung aber, per Mausklick dafür sorgen zu können, dass all die Egomanen und Flitzpiepen, die der gescheiten Nutzung öffentlichen Raumes nicht mächtig sind, Strafzettel bekommen, die erfreut mich. Sehr.

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