Berufung im Verfahren gegen Finanzbeamten
Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat im Fall eines Beamten im Finanzministerium Brandenburgs, der wegen Vorteilsannahme verurteilt worden ist, Berufung eingelegt. Mit dem Fall muss sich nun das Landgericht beschäftigen. Ein Termin ist noch offen. Das Amtsgericht Potsdam hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 11 970 Euro verurteilt. Es ging um Einladungen einer Bank in teure Restaurants bei Auslandsreisen. Zudem muss er 2485 Euro an die Landeskasse zahlen, was etwa dem Wert der Einladungen entsprechen soll. Die Staatsanwältin hatte für eine höhere Geldstrafe plädiert. dpa/nd
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