Scheidung nichts Außergewöhnliches

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Nach dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover sind Scheidungen in Deutschland nicht mehr »außergewöhnlich«. Daher können die Scheidungskosten auch nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover vom 3. März 2015 (Az. 3 K 297/14) hervor. Da die Finanzgerichte Münster und Rheinland-Pfalz dies anders sehen, haben die Hannoverschen Richter die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Das FG in Hannover hält die Absetzbarkeit von Scheidungskosten für unzulässig, da diese nicht mehr als »außergewöhnlich« gelten. So habe es im Jahr 2013 rund 380 000 Eheschließungen und rund 190 000 Scheidungen gegeben. Wenn aber den neuen Ehen halb so viele Scheidungen gegenüberstünden, sei eine Scheidung steuerlich nicht mehr als »außergewöhnliches Ereignis« anzusehen. epd/nd

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