Kein Recht wegen unterschiedlicher Lebenswelten

Streit ums Sorgerecht

Sind die Weltanschauungen zweier getrennt lebender Eltern zu verschieden, ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich.

Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 18 UF 253/14). Denn dadurch fehle eine soziale Beziehung zwischen den Eltern.

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtete, hatte ein Vater das gemeinsame Sorgerecht für seine fünfjährige Tochter gegen den Willen der Mutter beantragt. Die Frau hatte sich fünf Jahre lang allein um das Kind gekümmert.

Nach langer Funkstille schickte ihr der Mann in jüngerer Vergangenheit immer wieder Drohbriefe. Seine Erziehungsvorstellungen, wie etwa der To...


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