nd-aktuell.de / 05.08.2015 / Ratgeber / Seite 25

Hausgeld statt Miete

Wohneigentum

Ob als Kapitalanlage oder zur Einsparung von Mietkosten - für den Kauf einer Eigentumswohnung gibt es viele Gründe. Doch mit dem Erwerb alleine ist es nicht getan.

Neben Zins und Tilgung für die Finanzierung müssen auch laufende Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung der Immobilie - das sogenannte Hausgeld - eingeplant werden. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) zeigt, mit welchen Kosten beim Wohneigentum gerechnet werden muss.

Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte bei der Finanzierungsberechnung neben Zins und Tilgung auch die laufenden Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für Verwaltungskosten sowie für Betriebskosten - Wasser, Aufzug, Hausmeister, Müllentsorgung, Hausstrom, Reinigung und Versicherung - berücksichtigen. Diese Kosten werden durch das Hausgeld abgedeckt, das jeder Eigentümer monatlich an den Verwalter zahlt. Die Höhe kann stark variieren, da es unterschiedliche Gebäudealtersklassen, technische Standards und Sanierungsstände gibt.

Große Bandbreite bei den Instandhaltungskosten

Bei den Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung gibt es sehr große Unterschiede. Zu Arbeiten dieser Art zählt z. B. eine Dach- und Fassadensanierung oder der Austausch einer alten Heizung. Dafür spart die Wohnungseigentümergemeinschaft über den sogenannten Wirtschaftsplan einen Betrag als Rücklage. Reicht er nicht aus, muss die Gemeinschaft die fehlenden Mittel über eine Sonderumlage aufbringen oder einen Kredit aufnehmen.

Für energetische Sanierungsmaßnahmen etwa gibt es eine Reihe von KfW-Programmen, die auch Wohnungseigentümergemeinschaften abrufen können.

Die Höhe des Hausgeldes bemisst sich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der Wohnung zur Gesamtheit aller Miteigentumsanteile. Oft wird dabei die Wohnfläche mit der Gesamtwohnfläche verglichen. Da es jedoch auch andere Verteilungsschlüssel gibt, sollte man vor Erwerb genau informieren. Die exakten Anteile aller Eigentümer sind im Wirtschaftsplan festgeschrieben. Weitere, möglicherweise mit Kosten verbundene Verpflichtungen für den Einzelnen beinhaltet die Teilungserklärung.

Die Hausgeldabrechnung zeigt alle Kosten auf

In einer jährlichen Hausgeldabrechnung rechnet der Verwalter die Einnahmen, also die Hausgelder, und die Ausgaben ab. Diese stellt er den Eigentümern in einer Versammlung vor, die sie durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss verabschieden.

Eines sollte man jedoch nicht vergessen: Die gemeinschaftlichen Aufgaben enden in der Regel an der Wohnungstür, das heißt, um die Reparatur einer defekten Armatur, die Sanierung der Elektrik oder die Erneuerung von Bodenbelägen muss sich jeder Wohnungseigentümer selbst kümmern. WHS/nd