nd-aktuell.de / 05.08.2015 / Ratgeber / Seite 24

Hamburger Gericht verbietet Online-Mietpreischeck

Urteil gegen Mieterverein

Der Mieterverein Hamburg scheiterte an einer einfachen Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das Landgericht Hamburg (Az. 327 O 303/15) hat den Online-Mietpreischeck des Hamburger Mietervereins per einstweiliger Verfügung verboten. Dazu der Verband Haus & Grund: Dieser Beschluss zeige, dass es sich Bundestag und Bundesregierung mit der Mietpreisbremse zu einfach gemacht haben. Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff ortsübliche Vergleichsmiete zu koppeln, führt zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten.

Das Landgericht bemängelt an dem Angebot, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn undifferenziert mit dem Mittelwert des Hamburger Mietspiegels gleichgesetzt wird. Der Mietpreischeck unterscheidet Mietwohnungen weder nach Art und Beschaffenheit noch nach individueller Wohnlage.

Seit 1. Juli 2015 gilt in ganz Hamburg die Mietpreisbremse. Von Ausnahmen abgesehen, darf eine Neuvertragsmiete seitdem maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Mit dem Mietpreischeck sollten Hamburger Neumieter einfach am Rechner prüfen können, ob sich ihre Miete im gesetzlichen Rahmen bewegt. Zugleich stellt der Mieterverein über sein Portal Musterschreiben bereit, damit Mieter eine vermeintlich zu hohe Miete rügen können. hausundgrund.de/nd