Chips sind keine Verpflegung

Verpflegungspauschale bei Dienstreisen

Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen darf der Arbeitgeber nur dann kürzen, wenn er echte Mahlzeiten bereitstellt. Snacks wie Chips und Kuchen zählen nicht.

Chips, Schokoriegel und trockener Kuchen zum Kaffee - das soll Verpflegung sein? Karl-Heinz B. Staunte nur, als er seine Reisekostenabrechnung von seinem Chef zurückbekam: Die Erstattung seiner Verpflegungspauschale für seine Dienstreise wurde abgelehnt. Schließlich habe es auf der Konferenz reichlich Essen und Getränke gegeben, so sein Arbeitgeber.

Doch auf den Konferenztischen hatte Karl-Heinz B. nur ungesundes Knabberzeug und Schokoriegel entdeckt. Das hatte er nicht angerührt, sondern sich mittags im Hotelrestaurant einen großen Salatteller bestellt. Sp...


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