NRW-Kommunen reichen Verfassungsbeschwerde in Sachen Inklusion ein

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Münster. 52 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ziehen wegen des Streits um die Kosten für die schulische Inklusion vor den Verfassungsgerichtshof NRW. Wie das Gericht in Münster mitteilte, wenden sich die Kommunen mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom November 2013, mit dem behinderte Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule bekommen haben (Az: VerfGH 8/15). Die klageführenden Städte und Gemeinden sehen dadurch das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung verletzt und bemängeln die aus ihrer Sicht unzureichende Erstattung der Kosten durch das Land. Es klagen unter anderem die Kommunen Erftstadt, Grevenbroich, Hattingen, Moers, Olpe, Paderborn, Schwerte, Steinfurt und Unna. epd/nd

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