Haftstrafe für »Guru von Lonnerstadt« rechtens

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Karlsruhe. Wegen Misshandlung ihres kranken Sohnes müssen eine Mutter und ihr Partner, der »Guru von Lonnerstadt«, für drei Jahre hinter Gittern. Das Paar sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, dem damals 13-Jährigen die notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Die Klage der beiden, die sich zu Unrecht verurteilt sahen, wurde verworfen. Damit ist das Urteil des vorinstanzlichen Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig, das die beiden wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Obwohl der Sohn der Frau die Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose hat, soll das Paar mit dem Jungen drei Jahre lang nicht zum Arzt gegangen sein. Es habe nicht für notwendige medikamentöse, therapeutische und ärztliche Behandlung gesorgt, kritisierten die Richter. Vielmehr habe der Angeklagte dem Jungen in Aussicht gestellt, dass seine Erkrankung bis zum 18. Geburtstag geheilt werde, wenn dieser täglich mehrmals mit ihm meditiere. epd/nd

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