Schweinemastanlage Fall für Bundesgericht

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Oldisleben. Die Schweinemastanlage im thüringischen Oldisleben ist ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Der Investor habe Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Weimar eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Unterlagen sollen in nächster Zeit an das Bundesgericht in Leipzig übermittelt werden. Die Verwaltungsrichter hatten Mitte Juni das Bauverbot für die Anlage bestätigt, in der bis zu 8600 Schweine gemästet werden sollten. Bereits die Vorinstanz hatte den Baustart untersagt. Gegen die Anlage hatten Umweltschützer vom BUND geklagt. dpa/nd

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