nd-aktuell.de / 08.08.2015 / Sport / Seite 11

Kleiderordnung und Pfostenfarbe

Die Auflagen des DFB für ein Pokalspiel sind sehr detailliert und immens

Stephan Fischer
Was passiert, wenn der Strom ausfällt, das Licht aus geht, der Ball noch unbekannt ist? Bei einem DFB-Pokalspiel ist alles geregelt außer das Wetter - vom Spielball über die Werbung bis zur Farbe der Tore.

Unter Punkt 1.9.4. der Durchführungsbestimmungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Pokalspiele findet sich ein kleines Konjunkturprogramm für Kurierdienste an den Spielorten: »Der Heimverein informiert den Gastverein im Vorfeld des Spiels über den zum Einsatz kommenden Spielball. Auf Wunsch stellt der Heimverein zudem sicher, dass eine ausreichende Anzahl der beim Pokalspiel zum Einsatz kommenden Spielbälle für dessen Trainingszwecke leihweise zur Verfügung gestellt wird.« Und so wurden in den letzten Wochen fleißig Ballpakete durch die Republik geschickt.

Was in einem Punkt kurios daherkommt, bedeutet für die Vereine insgesamt einen immens hohen Aufwand: Knapp 200 Seiten umfassen die Bestimmungen, in denen wirklich fast alles bis auf’s Wetter am Spieltag geregelt wird. Die meiste Arbeit macht das Fernsehen: Ein Pay-TV-Sender überträgt alle Spiele live. Dafür müssen Dutzende Kameraplätze geschaffen werden. Für einen eventuellen Stromausfall muss ein Notstromaggregat bereitstehen, für Flutlichtspiele ein weiteres, falls die Beleuchtung ausfällt. Und die soll in allen Stadien dasselbe beleuchten - die Werbebanner der Firmen, die an den Pokalvermarkter Infront zahlen. Vom Mittelkreis des Platzes aus darf keine Reklame einer anderen Firma zu sehen sein. Banden müssen abgeklebt, überdeckt oder aus dem Stadion entfernt werden. Und auch den Einlaufkindern wird vorgeschrieben, was sie zu tragen haben: Als Teil des einheitlich vorgeschriebenen Einlaufprozederes dürfen sie weder bekleidungstechnisch noch läuferisch aus der Reihe tanzen.

Sich das Spektakel schön zu trinken ist eigentlich nicht möglich. Nach Punkt 4.3. der Bestimmungen »ist der Alkoholausschank grundsätzlich untersagt«. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: Unter Einwilligung der Polizei darf Bier verkauft werden - die Genehmigung ist für jedes Spiel einzeln einzuholen. Auf diese Genehmigung sind die Vereine erpicht, verdienen sie doch vor allem am Catering. Neben der Antrittsprämie vom DFB bleiben die Einnahmen aus dem Essen- und Getränkeverkauf vollständig beim Heimverein. Bei den verkauften Tickets ist das nicht so: Von den Einnahmen werden 15 Prozent an Ausgaben pauschal abgezogen, zehn Prozent erhält der Verband. Die restlichen 75 Prozent teilen sich Heim- und Gastmannschaft. Über weitere Einnahmen freut sich der Verein, dessen Spieler den Ball öfter ins Tor befördern. Dass Pfosten und Latte der Tore weiß gestrichen sein müssen, ist übrigens auch vorgeschrieben.