nd-aktuell.de / 08.08.2015 / Politik / Seite 16

Vater des Amokläufers von Winnenden muss Schadenersatz zahlen

Stuttgart. In einem Schadenersatzprozess um den Amoklauf von Winnenden hat der Vater des Amokläufers eine Niederlage erlitten. Im Rechtsstreit zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und den Eltern von Tim K. bejahte das Landgericht Stuttgart in einem am Freitag verkündeten Urteil grundsätzlich die Haftung des Vaters. Eine konkrete Summe wurde nicht festgelegt. Bei der Mutter des Amokläufers sah das Gericht dagegen keine Grundlage für eine Haftung. (Az. 15 O 44/14) Die Unfallkasse hatte gegen die Eltern auf Schadenersatz für geleistete Aufwendungen für Opfer des Amoklaufs geklagt. Im Fall des Vaters gab das Gericht der Klage statt. Die Richter begründeten dies damit, dass dieser die waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten verletzt habe. Der damals 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen und anschließend sich selbst getötet. Der Vater wurde später zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, weil er die Waffe nicht ordnungsgemäß weggesperrt hatte. AFP/nd