Bericht: Makler umgehen das Bestellerprinzip
München. Als Reaktion auf neue Gesetzesbestimmungen im Mietrecht wenden Makler offenbar neue Tricks an, um Wohnungssuchende zur Kasse zu bitten. Ziel sei es, das seit gut zwei Monaten in Deutschland geltende Bestellerprinzip zu umgehen, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« am Samstag. Dieses besagt, dass bei Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch bestellt hat - also nicht mehr automatisch der Mieter. Einige Makler versuchen dem Bericht zufolge, die Kosten dennoch auf die Mieter abzuwälzen. Von Wohnungssuchenden werde etwa verlangt, rückwirkend einen »Suchauftrag« zu unterschreiben, der suggeriert, die Mieter hätten den Makler bestellt. Andere dagegen verlangen demnach eine »Vertragsausfertigungsgebühr« von mehreren hundert Euro. AFP/nd
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