Pfälzer Anthrax-Skandal bleibt ohne juristisches Nachspiel

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Zweibrücken. Die Affäre um Anthrax-Sporen in einem Labor der US-Streitkräfte in der Pfalz hat kein juristisches Nachspiel. Es würden keine Ermittlungen aufgenommen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff am Mittwoch in Zweibrücken mit. Die Prüfung sowie eingegangene Anzeigen hätten keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben. Die Probe sei bereits 2013 vernichtet worden. Eine nachträgliche Prüfung sei insofern nicht möglich. Folglich lasse sich auch nicht mehr klären, ob darin noch aktive Anthrax-Sporen waren. Mögliche Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz seien also nicht mehr nachweisbar, erklärte Graßhoff. Zudem gebe es keine Hinweise, dass jemand mit Milzbranderregen infiziert worden sei. Auch ein Verstoß gegen das Gesetz zur Kontrolle von Kriegswaffen komme nicht in Betracht. Die Probe in Landstuhl habe dazu gedient, das Erkennen biologischer Kampfstoffe zu trainieren und NATO-Kräfte im Ernstfall zu schützen. Im Juni war bekannt geworden, dass möglicherweise noch aktive Anthrax-Sporen Jahre zuvor an ein US-Labor in Landstuhl geliefert worden waren. Das hatte für Empörung gesorgt. Bei Anthrax oder auch Milzbrand handelt es sich um eine Krankheit, die zum Tode führen kann. dpa/nd

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