nd-aktuell.de / 13.08.2015 / Politik / Seite 14

Bremen muss Verfassung ändern

Zeugen Jehovas erfolgreich bei Karlsruher Richtern

Bremen. In den meisten Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anderen Kirchen gleichgestellt, in Bremen sagte der Landtag dazu »Nein«. Die Abgeordneten seien aber gar nicht zuständig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Die in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße.

Jehovas Zeugen sind bereits in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Nordrhein-Westfalen läuft das Verfahren noch und in Baden-Württemberg ist ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht anhängig, der zurzeit aber mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde ruht. Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen konkretisierte, unter denen Religionsgemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten können.

Zwar habe das Land Bremen das Recht auf eine eigene Prüfung, diese sei aber der Verwaltung vorbehalten, begründete der Senat seine Entscheidung. Außerdem verletzte die in der Bremischen Landesverfassung vorgesehene Verleihung durch ein Gesetz den Anspruch der antragstellenden Religionsgemeinschaft auf einen effektiven Rechtsschutz.

Drei Verfassungsrichter vertraten in einer abweichenden Meinung die Auffassung, dass es gar keiner Zweitanerkennung in jedem Bundesland bedürfe, um die mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbundenen Hoheitsrechte auszuüben.

Die Zeugen Jehovas zeigten sich erfreut über den Beschluss. »Das ist genau das, was wir beabsichtigt haben mit der Verfassungsbeschwerde«, teilte Justiziar Gajus Glockentin mit. »Dass eine Verfassungsbestimmung für nichtig erklärt wird, das passiert ja alle 100 Jahre mal.« dpa/nd