DFB erteilt Wiederholungsangebot eine Absage

RB Leipzig erreicht nach dem Feuerzeugwurf eines Zuschauers auf den Schiedsrichter in Osnabrück die zweite Runde des DFB-Pokals

  • Eric Dobias, Frankfurt am Main
  • Lesedauer: 3 Min.
Der DFB wertet die abgebrochene Pokalpartie in Osnabrück wie erwartet für RB Leipzig. Die Statuten ließen keinen Spielraum für ein Wiederholungsspiel. Dem VfL droht zudem eine Sanktion.

Nach dem Eklat von Osnabrück hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten RB Leipzig am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Das Gremium wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie am Freitag erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen, die damit in der 2. Runde des diesjährigen DFB-Pokals stehen.

»Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist«, erläuterte Hans Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil.

Das trifft den Drittligisten besonders hart, hatte Osnabrück zum Zeitpunkt des Abbruchs am Montagabend doch mit 1:0 in Führung gelegen. Nach eingehender Prüfung des Urteils akzeptierten die Niedersachsen am Nachmittag das Aus. »Für uns war es wichtig, sportliches Fair Play zu demonstrieren. Die Vereine, die noch im Pokalwettbewerb dabei sind, sollen Planungssicherheit haben«, begründete Vereinschef Hermann Queckenstedt den Verzicht auf einen Einspruch.

Weil der Verein keinen Protest einlegte, konnte die Auslosung der zweiten Pokalrunde wie geplant am Freitagabend (nach Redaktionsschluss) über die Bühne gehen. Die Berufungschancen wären ohnehin sehr gering gewesen, denn die erfolgte Spielumwertung ist laut DFB-Richter Lorenz in Paragraf 18, Nummer 4, als Rechtsfolge in einem solchen Fall alternativlos vorgeschrieben. »Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich«, sagte er.

»Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir«, erklärte Leipzigs Vorstandsvorsitzender Oliver Mintzlaff. Die Sachsen hatten in ihrer schriftlichen Stellungnahme angeboten, noch einmal in Osnabrück anzutreten. »Wir haben uns mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt, denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen«, bekräftigte Mintzlaff.

Lorenz würdigte dies als faire Geste, die an der Entscheidung aber nichts ändere. »Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein«, betonte Lorenz. »Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht.«

Schon in der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger beim FC St. Pauli erklärt. Die Bundesligapartie war abgebrochen worden, nachdem einer der beiden Schiedsrichterassistenten von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet; die Berliner wurden am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Die Hamburger Kiezkicker mussten zudem ein Spiel auf fremdem Platz austragen, die Stuttgarter eine Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ähnliches droht nun auch dem VfL Osnabrück, der nach mehreren Verfehlungen seiner Fans derzeit auf Bewährung spielt. Über etwaige Sanktionen gegen den Drittligisten wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Der Verein will sich gegen kommende Strafen rechtliche Schritte vorbehalten. Queckenstedt appellierte aber zugleich an alle Osnabrücker Fans, aktiv an der Feststellung des noch nicht ermittelten Täters mitzuwirken. »Wir müssen uns jetzt auf die Begrenzung des Schadens und des Imageverlustes konzentrieren«, sagte er. dpa/nd

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