Kein Pfand

Dubiose AGB-Klausel

Mobilfunkkunden müssen kein Pfand zahlen, wenn sie nach Vertragsende ihre SIM-Karte behalten

Immer wieder werden verbraucherfeindliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkunternehmen formuliert. So auch zum Pfand für gebrauchte SIM-Karten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte in einem Urteil von 2012 einem Mobilfunkanbieter verboten, von Kunden eine Pfandgebühr von 9,97 Euro zu kassieren, wenn sie nach dem Ende ihres Mobilfunkvertrags die gebrauchte SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen zurückschickten.

Daraufhin änderte das...


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