nd-aktuell.de / 19.08.2015 / Ratgeber / Seite 27

Bausparkassen kündigen hochverzinsliche Verträge

Die Bausparkassen kündigen hochverzinsliche Bausparverträge. Die Verbraucherzentrale rät, diese Kündigungen nicht einfach hinzunehmen.

Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Bereits seit 2008 berichten Verbraucher von Versuchen ihrer Bausparkassen, sie aus lukrativen Bausparverträgen zu drängen. So werden Kündigungen von Verträgen angekündigt bzw. ausgesprochen. Auch »Umtauschaktionen« in neue, weniger gut verzinste Bausparverträge, Prämien, Sonderzahlungen oder Auszahlungen auf das Konto des Bausparers sind an der Tagesordnung.

Neueste Masche ist die Zusendung eines Verrechnungsschecks durch die Bausparkasse, wenn der Bausparer auf ihre bisherigen Schreiben nicht reagiert oder der Kündigung widersprochen hat.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) rät deshalb Betroffenen, den Verrechnungsscheck der Bausparkasse nicht einzulösen. Mit der Einlösung dieses Schecks stimmt der Bausparer der Auflösung des Bausparvertrages zu.

Vielmehr sollte die Bausparkasse angeschrieben werden, dass der Verrechnungsscheck nicht akzeptiert und nicht eingelöst wird. Der Scheck sollte außerdem sicher aufbewahrt und nicht an die Bausparkasse zurückgeschickt werden. Denn kommt er in falsche Hände, kann er von jedermann eingelöst werden.

Ob eine Kündigung des Bausparvertrages gerechtfertigt ist, kann in der Verbraucherzentrale überprüft werden. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 9 U 151/11) mit Beschluss vom 14. Oktober 2011 argumentiert, dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht bestehe, solange der Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert noch nicht. vzsa/nd