Kosten für Abschiedsfeier können steuerlich abzugsfähig sein

Steuertipp

Die Kosten für die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers wegen eines Stellenwechsels können steuerlich absetzbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Im Gegensatz zum Finanzamt gelangte das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15. Juli 2015 (Az. 4 K 3236/12 E) zu dem Schluss, dass es sich bei der Abschiedsfeier eines Diplomingenieurs nicht um eine private Veranstaltung gehandelt habe.

Der Diplomingenieur war aus einem Unternehmen an eine Fachhochschule gewechselt und hatte dort eine Lehrtätigkeit aufgenommen. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der zuvor als leitender Angestellter tätige Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung zu einem Abendessen i...


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