Handwerker und Bauherr - jeder muss zahlen

Pfusch beim Hausbau

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Estrichleger pfuscht, der Bauherr auch. In so einem Fall muss sich der Bauherr an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen.

Beim Neubau eines Einfamilienhauses beauftragte der Bauherr einen Handwerker damit, einen Estrichboden zu verlegen. Dabei unterliefen dem Auftragnehmer Fehler: Ein auffälliger Riss zog sich durch den Estrich. Den Mangel behob der Estrichleger zwar, doch nach kurzer Zeit brach der Riss wieder auf und zog die Fliesen in Mitleidenschaft, die der Bauherr über dem Estrich verlegt hatte.

Weitere Risse traten auf, weil der Bauherr damit begonnen hatte, bevor der Estrich vollständig trocken war. Darauf wies der Handwerker hin, als der Bauherr von ihm verlangte, nun endlich den Riss im Estrich fachmännisch zu beseitigen.

Da müsste er ja alle Fliesen abnehmen und den Fliesenbelag anschließend wieder herstellen, das wäre unverhältnismäßig, schließlich habe er die Mängel nicht allein zu verantworten, so der Estrichleger. Er forderte den Bauherrn auf, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Das lehnte der Bauherr ab und verlangte einen Kostenvorschuss in Höhe der Gesamtkosten.

Doch da spielte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 24 U 30/14) nicht mit. Nicht nur der Untergrund, auch die Fliesen selbst seien mangelhaft. Und dieser »Pfusch« sei nicht dem Handwerker zuzurechnen, sondern dem Bauherrn. Aus diesem Grund müsse er sich eine Kürzung seines Anspruchs um 40 Prozent gefallen lassen.

Er sei für den Schaden mit- verantwortlich, weil er - aufbauend auf der Arbeit des Handwerkers - selbst Hand angelegt und dabei einen gravierenden Fehler gemacht habe. Dass man auf einem Estrichboden erst weiterarbeiten dürfe, wenn er vollkommen trocken sei, stelle handwerkliches Basiswissen dar. Vom Estrichleger zu verlangen, auch die vom Bauherrn verursachten Risse auf eigene Kosten zu beheben, wäre unbillig. OnlineUrteile.de/nd

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