nd-aktuell.de / 19.08.2015 / Ratgeber / Seite 24

Mieter müssen Maßnahme nicht akzeptieren

Unwirtschaftliche Modernisierung

OnlineUrteile.de
Eine wenig sparsame Energiesparmaßnahme, eine unsinnige Modernisierung müssen Mieter nicht akzeptieren.

Ein Berliner Vermieter teilte den Mietern mit, demnächst werde das Mietshaus gründlich modernisiert. Wie vom Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben, plane er eine Wärmedämmung der Fassaden. Die alten Fenster würden durch dichtere Kunststofffenster ersetzt. Die Mieter X waren davon wenig erbaut.

Laut Gesetz dürfen Vermieter die Ausgaben für Energiesparmaßnahmen auf die Mieter umlegen. Im konkreten Fall sollte die Miete um 249,29 Euro monatlich steigen. Akzeptabel, fand der Vermieter: die Mieter sparten von nun an jeden Monat 68,78 Euro Heizkosten. Die Mieter X weigerten sich, den Modernisierungsmaßnahmen zuzustimmen.

Zu Recht, entschied das Amtsgericht Pankow-Weißensee (Az. 7 C 52/14) und wies die Klage des Vermieters auf Duldung ab. Mieter müssten eine Mieterhöhung wegen Energiesparmaßnahmen nicht akzeptieren, wenn sie dadurch selbst nichts sparten. Selbst bei weiter steigenden Energiepreisen lägen die Mehrkosten für das Ehepaar X durch die Mieterhöhung lange Jahre weit über der Kostenersparnis beim Heizbedarf - jedenfalls nach der Berechnung des Hauseigentümers.

Von einer modernisierenden Instandsetzung könne keine Rede sein. Die Wärmedämmung sei unwirtschaftlich. Auch der Fenstertausch spare keine Heizkosten, weil die Mieter nun weit häufiger lüften müssten.

Der Eigentümer könne bei Unwirtschaftlichkeit beantragen, ihn von der Pflicht zu befreien. Die Mieter könne man nicht zu den Kosten verpflichten. OnlineUrteile.de/nd